Meinung

Vollstreckung

wegen Ausfallzeiten und Zusatzbeitragen bei der der Krankenkasse DAK

Die Vollstreckung wurde am 05.12.2013 zurückgenommen (Brief unten) und das Verfahren wurde beendet.

ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit

Ausfallzeiten bei der DAK Krankenkasse werden hoch bestraft,

dafür braucht es kein Gerichtsverfahren

So wurden mir Schulden generiert.

Ich bin selbstständig und konnte durch finanzielle Not meine Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen. Dadurch kam es 2008 zu Ausfallzeiten in denen ich nicht krankenversichert war. Mein damaliges Einkommen bestand aus einer Tätigkeit im Büro (400 € Job) und Einkommen durch selbstständige Tätigkeit und reichte nicht zum leben und ich war eine Zeit lang nicht Krankenversichert.

Die DAK hat mir für die Ausfallzeiten den höchsten Satz für Selbstständige berechnet, Weil ich durch meine Selbstständige Arbeit mehr verdiente als im Büro. Um weiter versichert zu sein habe ich der DAK seit 2008 bis auf 22.82 €, in Raten 2300 € überwiesen.

Ich habe 2011 2012 die 8 € Zusatzbeitrag nicht bezahlt. Außerdem habe ich die 2300 € zurückgefordert.

Die DAK, die eine Firma ist und die keine hoheitlichen Rechte eines Staates besitzt, sie konnte mir keine Körperschaftsrechte nachweisen, hat die Zwangsvollstreckung eingereicht und 2012 wieder zurückgezogen, da der Gerichtsvollzieher erfolglos wieder gehen musste, da ich Körperschaftsrechte verlangte.

Es geht also um die Vollstreckung der letzte Rate der Ausfallzeiten und um die 8 € Zusatzbeitrag, insgesamt 208 €, den die DAK im Jahr 2012 (Schreiben vom Zollamt kam am 21.02.2012) schon einmal durch den Gerichtsvollzieher Werner Rosin eintreiben wollte. Die Vollstreckung wurde, so sagte mir ein Angestellter der DAK-Geschäftsstelle Lünen, zurückgezogen, nachdem der Herr Rosin bei mir war und den Betrag nicht erhalten hat, da ich einen richterlichen Beschluss ausgehändigt haben wollte.

Der Gerichtsvollzieher kam März 2012, es war ein Dienstag, an das genaue Datum kann ich mich nicht mehr erinnern, laut schreiend meinen Flur hoch. Er hat ganz laut „Gerichtsvollzieher“ gerufen um mich vor meinen Nachbarn zu demütigen. Nachdem ihm klar war, das er nicht in meine Wohnung konnte, weil ich auf einen richterlichen Beschluss bestand, hat er mir wütend gesagt, „Den hol ich mir!“, er kam aber nie wieder. Zum Schluss drohte er noch meine Tür aufzubrechen.

Danach habe ich nichts mehr gehört, bis am 25.03.2013 wieder eine Vollstreckungsankündigung kam.

Protokoll 2012

11.08.2008

Rechnung über die Beitragsrückstände am 18.07.2008 2322,82 €

Vereinbarung einer Ratenzahlung von 50 € Monatlich

(Ich habe bis zum Juni 2012 2300 € an die DAK überwiesen.)

Interessant auch: erst später habe ich gemerkt, dass ich eine Vereinbarung unterschrieben habe, in der ich meine Ansprüche aus Lohn-/Gehaltsforderungen usw. an die DAK abtrete.


Im Juni 2011

(steht so im Brief)

Zahlungserinnerung

Zusatzbeitrag 8 € im Monat

Fehlbeträge vom 01.02. - 01.04. = 24 €

14.06.2011

Beitragsbescheid

Mein Konto weist ein Minus von 120.80 € auf


(Zusatzbeitrag vom 01.02. - 07.06. 120 € + 0,80 € Mahngebühren)

21.04.2011

Letztmögliche Zahlungsaufforderung Zusatzbeitrag ab 01.02.2010 Monatlich 8 €, Rückstand 112 €


Drohung - Ihr Krankenversicherungsschutz ist gefährdet!

Zahlungsfrist war der 15.05.2011

02.11.2011

Hauptzollamt Dortmund

Sachbearbeiter Frau Ehmki / Frau Rohrkamp

Vollstreckungsankündigung

120,08 €

Dieses Schreiben ist im automatisierten Verfahren gefertigt worden. Es wird nicht unterschrieben.

Stempel – Bundesfinanzverwaltung - Gummiadler

21.02.2012

Besuch vom Gerichtsvollzieher Werner Rosin mit der Absicht zu pfänden. Sehr unfreundlich. Schrie durch das ganze Haus, das er Gerichtsvollzieher ist und wollte in meine Wohnung. Als ich nach einer richterlichen Anordnung fragte, drückte er mir ein Schreiben in die Hand, das er selbst unterschrieben hatte. Als ich fragte, ob das von einem Richter sei, antwortete er barsch. „Die besorge ich mir. Und sollte ich bei seinem nächsten Besuch nicht anwesend sein, würde er meine Tür aufbrechen.“


Die Kosten zu diesem Zeitpunkt

120,00 DAK + 0,80 Mahngebühren + 20€ Vollstreckungskosten = 140,80 €

16.07.2012

Schreiben von der DAK

Mein Beitragskonto weist ein Fehlbetrag von 231,62 € auf.

Ich verstehe nichts und suche die DAK auf.


In der DAK-Geschäftsstelle erfuhr ich dann, dass das Mahnverfahren zurückgezogen wurde und dass die Summe die mittlerweile auf 209,80 € angewachsen war auf meine Ratenzahlung (es war noch eine Restschuld von 22,82 € zu zahlen) aufgestockt wurde. Ich erklärte, dass ich diese Summe nicht zahlen will.

26.07.2012

Bescheid

Mein Konto weist ein Minus von 209,60 auf

208 € Zusatzbeitrag + 1,60 € Mahngebühren 209,60 €

31.07.2012

mein Brief an die DAK

Ich widerspreche der Abtretungserklärung die 2008 unterschrieben habe...

31.07.2012

mein Brief an die DAK

  • Ich verlange Informationen über die Gesetzesgrundlage der Forderungen (Ausfallzeiten- meine Zahlungen von 2300 € ohne Gegenleistung)

  • Nachweis über ein Körperschaftsrecht der DAK


31.07.2012

mein Brief an die DAK

Ich begründe, warum ich den Zusatzbeitrag nicht zahle...

15.08.2012

DAK erklärt:

Gesetz vom 01.04.2007 § 5 Abs. 1 Nr. 13 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) Versicherungspflicht ist Rückwirkend herzustellen...


Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren sieht bei Körperschaften die Vollstreckung durch das Hauptzollamt vor... Die DAK ist nicht zur Anordnung bestimmter Vollstreckungsmaßnahmen berechtigt... (steht so im Brief)


Der Vollstreckungsauftrag wurde am 23.03.2012 zurückgezogen (Ich verstehe nicht warum ?????)


Unterschrieben wurden der Brief mit einem Häkchen...

21.08.2012

mein Brief an die DAK

Ich schreibe:


Aus Gründen der Rechtssicherheit erwarte ich eine fundierte Antwort.

Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.


  • Bitte teilen Sie mir mit, für welchen Staat Sie tätig sind!

  • Bitte senden Sie mir eine Kopie, einen Nachweis, dass die DAK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist!

  • Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Auftrag Sie persönlich handeln!

  • Bitte unterschreiben Sie Ihr Antwortschreiben und geben Sie mir Ihren Namen an!

27.08.2012

DAK schickt mir Auszüge ihrer Satzung der DAK

Unterschrift „Karl“, keine Namensangaben...

09.08.2012

Mein Brief an die DAK

Ich hab mich für die Zusendung der Satzung bedankt

und forderte meine 2300 € zurück, die ich bis zum Juni 2012 bei der DAK eingezahlt hatte.

10.09.2012

Ich bekomme eine Rechnung von nun 109,60 €

Verstehe ich nicht??? Wahrscheinlich ein Versehen...

30.09.2012

Mein Brief an die DAK

Ich mache die DAK darauf aufmerksam, dass die Rechnung von 109,60 € wahrscheinlich falsch ist und fordere sie nochmals auf, mir mein Geld (2300 €) zurückzuzahlen...


Bis Heute, 12.11.2012 keine Antwort..

Ich denke, sie haben das Vollstreckungsverfahren eingeleitet...



Die erste Vollstreckungsankündigung (das erste Angebot) im Jahr 2013 kam im März

Ich habe auf das Angebot, das nicht unterschrieben ordentlich ist, nicht reagiert.


Die zweite Vollstreckungsankündigung 30.04.2013

Ich frage mich, warum zwei Angebote geschickt wurden.


Zahlungsaufforderung

Da der Gerichtsvollzieher mich nicht angetroffen hatte, schickte er mir eine Zahlungsaufforderung und einen Termin. Dort steht dann auch, dass er die Vollstreckung durchführen kann, wenn er mich nicht antrifft.

Ich hatte zwei von diesen Aufforderungen im Briefkasten, eine über 143.63 € einen zweiten über 128.80 €.



Hier die Rückseite mit dem Gummiadler und dem Unterschriftsversuch vom GV




Der zweite Einsatz, der selbe Fall wie 2012, des Gerichtsvollziehers Werner Rosin 06.11.2013.

Es geht immer noch um 208 € Zusatzbeitrag und 22,82 € letzte Rate Ausfallzeiten, die ich nicht mehr zahle.

Ich war vorbereitet: Kamera im Anschlag, Handy in der Tasche, konkludente Vereinbarung und Unterlagen auf einem Klemmblock vorbereitet, empfing ich den Gerichtsvollzieher Werner Rosin. Bild

Beim Versuch ihn zu fotografieren, ist Herr Werner Rosin sofort auf mich losgegangen und wollte meine Kamera stehlen. Ich war allein im Flur und habe einen fürchterlichen Schrecken bekommen. Noch nie in meinem Leben ist ein Mann auf mich losgegangen, das war schon beängstigend. Weil das noch nie passiert ist, habe ich nicht damit gerechnet, das war ein Fehler. Liebe Menschen da draußen: holt Euch immer Beobachter wenn ihr den GV oder die Polizei erwartet.

Dann hat Herr Rosin behauptet, ich hätte ihm geschrieben, dass ich umgezogen sei. Ich hatte aber vor Samstag den 02.11. nichts von ihm gewusst, da lag nämlich, da er mich vorher nicht angetroffen hatte, sein Ankündigungstermin im Briefkasten und so habe ich erst erfahren das er, Werner Rosin, mich aufsuchen würde. Außerdem war mir bewusst, dass niemand ohne einen richterlichen Beschluss in meine Wohnung kommt. Ich war gut vorbereitet und war mir meiner Sache sicher, ich hatte nicht vor mich zu drücken oder zu verschwinden.

Ich wollte zuallererst seinen Ausweis sehen, den hat der GV mir nicht gezeigt, immer wieder behauptete er, ich hätte ihm geschrieben. Als er auf seiner Behauptung bestand und mir seinen Ausweis nicht zeigte, rief ich, weil ich ziemlich am Ende war, die 110 an.


Eine Frau war am Telefon und ich erzählte ihr, dass ich bedroht werde, dass ein Gerichtsvollzieher anwesend ist, der sich nicht ausweist. Die sagte mir, wenn er ein GV ist, ist das in Ordnung, ich solle mir Zeugen holen. Ich war nun völlig fassungslos, schließlich wurde mir, da ich nicht locker lies, doch eine Streife geschickt.


Ich hatte mein Handy auf „laut“ gestellt, so konnte der Herr Rosin alles anhören und zeigte mir endlich seinen Dienstausweis.


Viel später kamen ein Polizist und eine Polizistin die Treppe hoch. Ich erklärte, was passiert war. Die Polizistin fragte mich, warum ich sie denn eigentlich angerufen hätte. Tja, dass wusste ich dann auch nicht mehr.


Ich habe den Polizisten gesagt, das ich den Personalausweis vom GV sehen will, die meinten aber nur, dass dies nicht nötig wäre, auf dem Dienstausweis würde doch alles draufstehen. Leider war ich ziemlich am Ende und konnte über die Nummer nicht mehr lachen. Als ich erklärte, dass GV seit dem 01.08.2012 privat unterwegs sind, sich mit dem Perso ausweisen müssen und persönlich haften, meinten die Polizisten, das wären wilde Theorien aus dem Internet.


Ich habe dann dem GV im Beisein der Polizei einen konkludenten Vertrag übergeben und da ich merkte, dass alles gegen mich sprach, lies ich die schlechte Show zu Ende gehen. Der Gerichtsvollzieher verließ mich erfolglos.

Konkludente Vereinbarung und

Weiterer Schriftwechsel bitte scrollen

Der Wagen des GVs ist wahrscheinlich ein Dienstfahrzeug,

er wollte mir seinen Personalausweis auf keinen Fall zeigen, aber seine Autonummer wollte er mir geben ;-)

Abgang

Dieses Schreiben habe ich beim Besuch des Gerichtsvollziehers ausgefüllt und im Beisein der Polizei überreicht.

Den konkludenten Vertrag habe ich auf der Seite von WAKENEWS Radio http://wakenews.net/html/download_dokumente.html gefunden und für mich bearbeitet.

Vielen lieben Dank an die Leute, die dies ausgearbeitet und ins Netz gestellt haben.

In Ihrem Schreiben vom 21.10.2013 haben Sie sich am 06.11.2013 in meine Wohnung eingeladen. Sie drohen in meine Wohnung einzudringen und auf mein Besitztum zuzugreifen, auch wenn ich abwesend bin.

Ihr Schreiben und Ihre Drohung habe ich, nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhalts, als Angebot erkannt.

Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

  1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

  1. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Landes Nordrhein Westfalen sowie des Regierungspräsidiums.

  3. Sie sind für die DAK geldeintreibend tätig. Bitte erbringen Sie mir die Legitimation (Körperschaftsrecht) der Krankenkasse DAK, die ich vergeblich, in mehreren Briefen bei diesem privaten Unternehmen, angefordert habe.

Ich behalte mir vor, bei Nichtvorlage der geforderten Unterlagen und der rechtlichen Grundlagen, Strafantrag / Strafanzeige / Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Erpressung beim internationalen Strafgericht gegen Sie einzureichen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab ….............. zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma oder Sie etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere , gilt dieser Vertrag

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation Publikation in den Freien Medien,

als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Sie sind, Herr/Frau …........................................., für alle Schäden, welchen Sie dadurch verursachen, gemäß Handelsrecht (HGB) und BGB privat und persönlich haftend und verantwortlich.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses heutige Schreiben und die hier angekündigte Stellungnahme, genau wie alle übrigen Aufwendungen meinerseits, welche Sie durch Ihre unrechtmäßigen Vorgehensweisen mir gegenüber, ohne gültige Rechtsgrundlagen verursachen, für Sie kostenpflichtig ist.

Sie finden hierzu in der Anlage meine heutige Kostennote.

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Da der GV mir nicht geantwortet hat, habe ich ihm ein Schreiben an die Zollstelle Dortmund gesandt:

Z U R Ü C K W E I S U N G: Ihr Plünderungsversuch vom 06.11.2013 – zweites Schreiben bitte nochmals um Antwort.


Auskunftsverlangen, Kostennote, konkludente Vereinbarung

Mein Akten/Geschäftszeichen: ….

Sehr geehrter Herr Rosin

Mein Schreiben, das ich ihnen am 06.11.2013, im Beisein der Polizei, aushändigte, als Sie versuchten meine Wohnung zu plündern, haben Sie nicht beantwortet. Ich gebe Ihnen nochmals die Gelegenheit dies nachzuholen.

Ihr Besuch am 06.11.2013 ist ein Geschäftsangebot, da sie privat unterwegs sind. Ich kann Ihr Angebot nur unter folgenden Bedingungen annehmen:

  1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

  1. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sie sind für die DAK geldeintreibend tätig. Bitte erbringen Sie mir die Legitimation (Körperschaftsrecht) der Krankenkasse DAK, die ich vergeblich, in mehreren Briefen bei diesem privaten Unternehmen, angefordert habe.

  3. Da sie bei ihrem Besuch vom 06.01.2013 keinen richterlichen Beschluss bei sich hatten, teilen Sie mir Ihren Auftraggeber mit. Bitte Name und Anschrift angeben, da ich Strafanzeige erstatten werde.

Ich bin eine Bürgerin dieses Landes und bin ein Mensch mit Menschenrechten. Das heißt: ich bekenne mich zu den Menschenrechten und werde mein Allerbestes geben, die Menschenrechte jedes anderen Menschen zu wahren und zu schützen.

Niemand hat das Recht, mir unseriöse Rechnungen zu schicken. Sachen bzw. Leistungen, die ich nicht angefordert habe, werde ich nie mehr bezahlen.

Niemand hat das Recht, mich körperlich anzugreifen. Hausbesuche von Ihnen, auch die Plünderung meiner Wohnung und meines Besitztums sind verboten und werden angezeigt.

Sie haben mich in meinem Hausflur angegriffen und wollten mir meine Kamera entwenden, nachdem ich sie fotografiert hatte. Außerdem haben Sie mich beschuldigt, ihnen geschrieben zu haben, dass ich umgezogen sei. Sie sind meiner Bitte nicht nachgekommen, mir Ihren Ausweis zu zeigen, immer wieder haben sie behauptet, ich hätte sie angeschrieben. Ich fühlte mich von ihnen bedroht und rief sofort die Polizei an. Ihren Dienstausweis haben sie mir erst gezeigt, nachdem ich die Polizei am Handy hatte, das laut gestellt war. Außerdem sind sie verpflichtet, da sie privat unterwegs sind und kein Beamter sind, mir Ihren Personalausweis zu zeigen, das haben Sie verweigert.

Sie waren vor einem Jahr wegen der selben Rechnung schon einmal bei mir und sind, nachdem ich einen richterlichen Beschluss verlangte, nicht wieder aufgetaucht. Wenn Sie mich am 06.11.2013 nicht angegriffen hätten, hätte ich die Polizei nicht gerufen.

Ich habe nichts zu verbergen und verschicke auch keine Schreiben über angebliche Umzüge. Ich kenne meine Rechte, war aber nicht darauf gefasst von Ihnen angegriffen zu werden. Es ist ungeheuerliches Verhalten eines angeblichen Staatsdieners, eine Frau, die allein zuhause ist, anzugreifen. Auch wenn ich Fotos mache und meine Kamera läuft, haben Sie kein Recht dazu. Ich darf jeden Eindringling und Plünderer fotografieren und filmen. Niemand darf mich angreifen und nötigen.

Ich behalte mir vor, bei Nichtvorlage der geforderten Unterlagen und der rechtlichen Grundlagen, Strafantrag / Strafanzeige / Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Erpressung beim internationalen Strafgericht gegen Sie einzureichen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab 21.11.2013 zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma oder Sie etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere , gilt dieser Vertrag

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation Publikation in den Freien Medien,

als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Sie sind, Herr Werner Rosin, für alle Schäden, welchen Sie dadurch verursachen, gemäß Handelsrecht (HGB) und BGB privat und persönlich haftend und verantwortlich.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses heutige Schreiben und die hier angekündigte Stellungnahme, genau wie alle übrigen Aufwendungen meinerseits, welche Sie durch Ihre unrechtmäßigen Vorgehensweisen mir gegenüber, ohne gültige Rechtsgrundlagen verursachen, für Sie kostenpflichtig ist.

Sie finden hierzu in der Anlage meine heutige Kostennote.

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Meine beiden Briefe, die mir Werner Rosin bis heute nicht beantwortet hat, beantwortete mir dafür ein Herr Degener, der mir Aufschub anbot obwohl ich nicht darum gebeten hatte.

Beachte: der Brief ist nicht Unterschrieben.

i. A. Im Auftrag bedeutet: Ich übernehme für dieses Schreiben keine Verantwortung.

DAK Zahlungsaufforderung

von Alexandra Biwo vom 26.11.2013

Volstreckung und Insolvens

alle wichtigen Briefe ohne Unterschrift

Da Herr Degener für den Gerichtsvollzieher antwortete, schickte ich ihm auch gleich einen konkludenten Vertrag. Ich möchte unbedingt meine Akten einsehen und eine Kopie des Vollstreckungsauftrages der DAK haben. Die DAK ist eine Firma ohne hoheitliche Rechte und darf den Bürgern keine Zusatzversicherung aufzwingen.


An:


Degener/Schlickeisen

Hauptzollamt Dortmund

Kronenburgallee 7


44139 Dortmund



Z U R Ü C K W E I S U N G: Ihr Schreiben vom 22.11.2013


Auskunftsverlangen, Kostennote, konkludente Vereinbarung


Mein Akten/Geschäftszeichen:


Sehr geehrter Herr Degener!

Danke für Ihr Angebot vom 22.11.2013. Leider war der Brief nicht unterschrieben und ist somit ungültig.

Der Herr Rosin war am 06.11.2013 bei mir um meine Wohnung zu plündern. Den Richterbeschluss, von einem Richter unterschrieben, hatte er vergessen.

Jetzt antworten Sie mir auf Briefe, die ich an Herrn Rosin gesandt hatte in denen Sie mir gerne einen Aufschub gewähren? Danke, aber danach habe ich nicht verlangt. Ich verlange eine Kopie des Vollstreckungsauftrag den Sie von der DAK haben. Wenn Sie mir das nicht zuschicken können, verlange ich Akteneinsicht.

Durch konkludentes Handeln kommt folgender Vertrag zustande,

zwischen Petra geboren in der Familie Timmermann

Str.

Ort.

und

Herrn

Herrn Degener

c/o STRASSE, ORT

leider nicht bekannt


sowie sämtliche Damen und Herren Sachbearbeiter/Beamte/Angestellte handelnden Unternehmen sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen


Ich weise die Vollstreckung zurück und bitte um Legitimation Ihrerseits:


  1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

  1. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sie sind für die DAK geldeintreibend tätig. Bitte erbringen Sie mir die Legitimation (Körperschaftsrecht) der Krankenkasse DAK, die ich vergeblich, in mehreren Briefen bei diesem privaten Unternehmen, angefordert habe.

Ich bin eine Bürgerin dieses Landes und bin ein Mensch mit Menschenrechten. Das heißt: ich bekenne mich zu den Menschenrechten und werde mein Allerbestes geben, die Menschenrechte jedes anderen Menschen zu wahren und zu schützen.

Niemand hat das Recht, mir unseriöse Rechnungen zu schicken. Sachen bzw. Leistungen, die ich nicht angefordert habe, werde ich nie mehr bezahlen.

Niemand hat das Recht mir zu drohen,

Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch: Uneingeladen bei mir aufzutauchen ist verboten.

Der Zugriff auf meine Konten sowie auf mein Besitztum ist verboten.

Ich behalte mir vor, bei Nichtvorlage der geforderten Unterlagen und der rechtlichen Grundlagen, Strafantrag / Strafanzeige / Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Erpressung beim internationalen Strafgericht gegen Sie einzureichen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab 21.11.2013 zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma oder Sie etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere , gilt dieser Vertrag

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation Publikation in den Freien Medien,

als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Sie sind, Herr Degener, für alle Schäden, welchen Sie dadurch verursachen, gemäß Handelsrecht (HGB) und BGB privat und persönlich haftend und verantwortlich.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses heutige Schreiben und die hier angekündigte Stellungnahme, genau wie alle übrigen Aufwendungen meinerseits, welche Sie durch Ihre unrechtmäßigen Vorgehensweisen mir gegenüber, ohne gültige Rechtsgrundlagen verursachen, für Sie kostenpflichtig ist.

Sie finden hierzu in der Anlage meine heutige Kostennote.

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Da der Gerichtsvollzieher nicht geantwortet hat, habe ich einen dritten Brief geschrieben.

Diesen konkludenten Vertrag habe ich auf der Seite vom Honigmann gefunden: Der Honigmann sagt . Den Originallink kann ich leider nicht mehr finden.

Dieser Vertrag ist genial! Vielen Dank an die Leute, die das ausgearbeitet haben.

Datum: 04.12.2013

An

Werner Rosin

Hauptzollamt Dortmund

Kronenburgallee 7

44139 Dortmund

Z U R Ü C K W E I S U N G: Ihr Plünderungsversuch vom 06.11.2013 – drittes Schreiben: Bitte nochmals um Antwort und Legitimation.

Auskunftsverlangen, Kostennote, konkludente Vereinbarung

Mein Akten/Geschäftszeichen:


Sehr geehrter Herr Rosin ,

leider haben Sie meine beiden letzten Schreiben nicht beantworte, ich bitte Sie, dies nachzuholen. Bei Menschenrechtsverletzungen entstehen für sie folgende Kosten.

Schadensersatz und Beratungshonorar bei Menschenrechtsverletzungen

zwischen Petra geboren in der Familie Timmermann

Straße#

Ort

und

Werner Rosin

Personendaten wurden verweigert

sowie sämtliche Damen und Herren Sachbearbeiter/Beamte/Angestellte handelnden Unternehmen sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen

nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen genannt,

kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande:

§ 1 Vertragszweck

(1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieses Vertrages seitens des Leistenden erfolgen unter Vorbehalt und in der Regel unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Vorbehalt des Leistenden basiert auf die Tatsache, daß der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies belegt oder auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung durch Besatzungsrecht (z.B. Tagesbefehl) wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt, daß

a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem Handeln berechtigt sind, oder

b. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der Ausweispflicht (§37 VwVfG ) vorsätzlich verweigern.

(3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich Sachverhalte nach Abs. 2a . In den Fällen nach Abs. 2b richten sie die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden, gesetzlichen Regelungen des völkerrechtlich existierenden Staates Deutschland.

§ 2 Vertragsleistungen

Vertragsleistungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Leistungen wie z.B. Handlungen oder Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen erbringt. Dazu gehören insbesondere Zahlungen (auch Teilzahlungen), aber auch andere durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B. Erklärungen, Berichte oder andere Anfragen.

§ 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme

  1. Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine Erfüllungsgehilfen tritt der Vertrag in Kraft.

(2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer Zwangsbeitreibung gleich (z.B. Barzahlung, Kontopfändung).

(3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der Empfänger selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen (z.B. Haftbefehl) umsetzt, oder Schreiben versendet, die Forderungen gegen den Leistenden erheben (z.B. „Bescheide“).

§ 4 Inkrafttreten durch Androhung

Der Vertrag tritt außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen eine Zwangsmaßnahme angedroht wird.

§ 5 Schadenersatz

Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach § 6. Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.

§ 6 Höhe des Schadenersatzes

  1. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne, beteiligte Person fällig:

Vertragsleistung nach

Erfüllungsgehilfe

Empfänger

§ 4 (Androhung von Zwangsmaßnahmen)

30.000 € pauschal

1 Mio. € pauschal

§ 3 Abs. 1 (Annahme von Leistungen)

100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 50.000 € pauschal

5 Mio. € pauschal

§ 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung Zwangsmaßnahme)

100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 200.000€ pauschal

10 Mio. € pauschal

Personenstandfälschung

100.000 € pauschal

2 Mio. € pauschal

Unwirksame „Inlandszustellung“

30 000 € pauschal

1 Mio. € pauschal

Fehlende Unterschriften u.ä,

30 000 € pauschal

1 Mio. € pauschal


(2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden, von Anwälten oder Rechtkonsulenten mit 400 € zu vergüten. (Honorar)

(3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz oder Honorar vorsieht oder zuläßt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft.

(4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01 des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist.

§ 7 Fälligkeit des Schadenersatzes und Honorars

(1) Der Schadenersatz/Honorar wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach § 3 oder § 4 sofort fällig, ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf.

(2) Der Schadenersatz/Honorar ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen Wahl per Überweisung, in bar oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe.

(3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein, der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.

Ende

Zwangsvollstreckung zurückgenommen

Die DAK oder wer auch immer hat die Zwangsvollstreckung zurückgenommen.

Die letzten Briefe von mir an Herrn Degener und an Herrn Rosin haben sich mit diesem hier überschnitten.

Am 06.12.2013 erhielt ich dieses Schreiben

und wie ihr seht, diesmal, wie es sich gehört, mit Unterschrift.

Ist zwar nur ein Namenszeichen, aber lassen wir mal gelten. ;-)



Fazit

ich habe mit der DAK sehr viele Briefe gewechselt, was ich mir heute sparen würde, denn alles, was von deren Seite kam war anonym, teilweise mit Häkchen unterschrieben oder ohne Unterschrift. Immer wieder wollte ich wissen wer ihnen Körperschaftsrechte verliehen hat, das haben sie nie beantworten können, weil sie ja keine haben.

Damals habe ich vieles nicht gewusst und so war es für mich auch ein Lernprozess. Ich würde für Ausfallzeiten nicht mehr zahlen.

Außerdem werde ich keine Luftnummern von irgendwelchen Versicherungen, Behörden oder sonstigen NGOs, wie z. B. der GEZ, zahlen.

Fazit: die DAK hat keine hoheitliche Legitimation, keine Körperschaftsrechte, sie ist nicht berechtigt irgendwelche Forderungen oder Zwänge auszuüben, doch genau das wird gemacht. Man versetzt die Menschen in Angst und Schrecken. Wenn du das und das nicht bezahlst, bist du nicht mehr Versichert und der Vollstrecker wird deine Sachen Pfänden. Ihr Menschen da draußen, das sind Märchen!

Hohe Zahlungen von Menschen für Auszallzeiten zu fordern, ist gegen das Grundgesetz (oder was immer davon noch übrig ist) und gegen die Menschenrechte, die wir alle durch Geburt haben, da braucht es auch kein Papier. Zusatzversicherungen zu Versicherungen zu erzwingen, ist gegen Gesetz und gegen Menschenrechte. Das falsche System funktioniert nur, weil die Menschen mitmachen.

Wir sollen für alles den Zahlmichel spielen und weil momentan eine Finanzkrise um sich greift, erfindet man eine Luftnummer nach der anderen um die Bürger (Bürgen) abzugreifen.

Das wird nun beendet werden. Die Menschen wachen auf.

Und für alle Menschen, die den Gerichtsvollzieher erwarten: Das ist nichts weiter als ein Geschäftsangebot. Ohne einen richterlichen Beschluss brauchst du niemanden in die Wohnung lassen und auch nichts bezahlen. Du hast ein Hausrecht, davon machst du gebrauch. Sollte der GV unangemeldet vor der Tür stehen, lass dir unbedingt die Zahlungsaufforderung geben, denn da steht sein Name und sein Unterschriftskringel drauf und sage ihm anschließend, er soll dir den richterlichen Beschluss vorbeibringen.

Im Jahr 2012 wurde dieser Fall auf Eis gelegt, weil ich einen Richterbeschluss verlangte. 2013 der selbe Fall, das gleiche Spiel. Der erste Brief vom Zollamt kam im März und der GV kam im November. Wahrscheinlich kommen sie mit ihren Fällen nicht mehr nach. ;-) Sie wollen die Menschen weichklopfen und überzeugen, damit sie am GV-Tag vor lauter Angst zahlen, also auf das Angebot freiwillig eingehen. Nun haben sie diesmal das Vollstreckungsverfahren beendet. Ich vermute, kein Richter will für so einen Fall die Verantwortung übernehmen.

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Ich bedanke mich sehr für Eure Aufmerksamkeit

und wünsche uns allen eine lehrreiche, spannende und fröhliche Zeit auf diesem Planeten, unserer wunderbaren Erde.

Danke

Vielen lieben Dank an alle bekannten und unbekannten Helferlein, die mir Ihr Wissen und ihre Schreiben kostenlos zur Verfügung gestellt haben und dies weiterhin tun.

Ich wünsche Euch alles Glück dieser Erde.

Weitere Links:

Conrebbi Film bei WAKENEWS Radio http://staatschuldenluege.wordpress.com/2014/04/13/korperschaften-des-offentlichen-rechts-vs-staat/


Urteil-01.08.2012-Gerichtsvollzieher-sind-keine-Beamten-mehr.html


DAKplus.html

Dokumente zum herunterladen bei WAKENEWS http://wakenews.net/html/download_dokumente.html

Meine GEZ-Verweigerung

http://kulturstudio.wordpress.com/2013/12/09/die-brd-justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-burger-aus/

^^O^^