Meinung


A Hartz VI

A Hartz VI


Eine Arbeitsgruppe von Heimat und Recht hat zum Thema Jobcenter ein Video gemacht,

hier mein Steno dazu


Heimat und Recht zu Jobcenter


Jobcenter = Firmen = öffentliche Betriebe = streben nach Gewinn

Eigenbetriebe = eigenes kaufm. Rechnungswesen

Dienst am Kunden – keine Ämter sondern Dienstleistungsunternehmen


Regeln

Sozialgesetzbuch von 2014

Dienstleistungsunternehmen


Was darf das JC oder besser, was darf es nicht!


Verwaltungsakte dürfen nur von Behörden ausgeführt werden

Wir haben es hier mit Rechtstäuschung zu tun

Setzen sich über Regeln des Sozialgesetzbuches hinweg

§ 66 SGB 2 = Leistungsstreichung

JC darf das nicht

Regelsatz ist das Minimum und muss immer vorhanden sein.

Freiwählbare Tätigkeit muss ermöglicht werden.


Rechtsgundlagen der Eingliederungsvereinbarung


Basiert auf Vertragsrecht.

Drohungen usw. sind nicht erlaubt.

SGB 2 Zumutbare Arbeit ??

Saktionen ??


Wo sind die Sanktionen geregelt


SGB 2 § 31 § 31 a 31 b § 32 § 66

Sie nehmen sich diese Rechte heraus, doch lt. EU Regelung ist es nicht möglich den Regelsatz zu kürzen.

Hartz 4 Empfänger sind nicht von den Menschenrechten ausgeschlossen.

Und Artikel 19 Abs. 1 GG

Wird ein Grundrecht eingeschränkt, muss der Artikel des GG genannt werden und das Gesetz was eingeschränkt wird.


Arbeitszwang


Wenn körperliche, geistige, seelische Probleme vorliegen, darf man nicht zur Arbeit gezwungen werden.


Ich würde noch hinzufügen http://dejure.org/gesetze/GG/12.html

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Was tun bei Sanktionen


es ist wichtig, daß man vorher schriftl. Informiert worden ist.

Gesetze, auf die sich die Sanktion beruht, nachsschlagen.

Begründeten Widerspruch einlegen.

Eventuell einen Fachanwalt nehmen.


(Ich würde heute in so einem Fall einen Strafantrag stellen.)


Video von Heimat und Recht

Heimat und Recht - Jobcenter Teil 1

^^O^^